Im Oktober 1999 begann für 13 Mitglieder der Feuerwehr Sand die 160 Stunden umfassende Ausbildung zum First Responder, welche im darauf folgenden Sommer abgeschlossen werden konnte.
Am 18 August 2000 meldeten sich die First Responder zum erste mal Dienstbereit bei der Rettungsleitstelle. Am Anfang waren wir jedes Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 6 Uhr, sowie an Wochenfeiertagen durchgehend Dienstbereit. Zur Zeit können wir eine 24 stündige Dienstbereitschaft stellen.
Gerade in Sand mit der akuten Hochwassergefahr ist ein weiterer Vorteil die Absicherung der von der Außenwelt abgeschnittenen Gebiete Siedlung und Wörth. Auch hier können die First Responder bei einen Notfall lebensrettende Maßnahmen einleiten und sach- und fachgerechte Erste-Hilfe, sowie Betreuung der Notfall-Patienten und deren Angehörigen anbieten.
In vielen Notfallsituationen ist der Faktor "Zeit" entscheidend für die Überlebenschancen des Patienten. Bei Unfällen und Erkrankungen, wie dem plötzlichen Herztod, kann eine schnelle und qualifizierte Erste - Hilfe überlebenswichtig werden. Wird das Gehirn nicht oder nur unzureichend mit Sauerstoff versorgt, tritt bereits nach 4 bis 5 Minuten eine bleibende Schädigung ein, nach 10 Minuten ist in der Regel kein Überleben mehr möglich.
Zielsetzung der First Responder ist es, die Zeitspanne vom Notruf bis zur qualifizierten Ersten - Hilfe so gering wie möglich zu halten und damit die Erfolgsaussichten für die Behandlung des Patienten zu verbessern.
Der Notfallpatient soll in der Zwischenzeit, also zwischen Eintritt des Notfallereignisses bis zum Eintreffen vom Rettungsdienst nicht auf zufällig geleistete Erste-Hilfe angewiesen bleiben, sondern sach- und fachgerechte Erste-Hilfe durch die First Responder erhalten.
Aufgrund der Erfahrungen von Feuerwehren, die bereits Ersthelfersysteme eingeführt haben, wurde zum Start im Jahr 2000 mit etwa 120 Einsätzen im Jahr gerechnet.
Derzeit haben wir ein Einsatzaufkommen zwischen 180 und 200 Einsätzen pro Jahr.
Alarmierungskriterium ist die so genannte Notarztindikation. Also immer dann, wenn der Einsatz eines Notarztes notwendig ist (z.B. bewusstlose Personen, starke Blutungen, Verkehrsunfälle, Atemstörungen und Herzinfarkt) werden speziell ausgebildete Kräfte der Feuerwehr für den Notfall mitalarmiert.
Sowohl die GUV als Unfallversicherer als auch die bayerische Versicherungskammer als Haftpflichtversicherer gewähren vollen Versicherungsschutz bei First Responder Einsätzen.
Über die Einsätze als First Responder haben die Teilnehmer absolute Schweigepflicht, diese wird garantiert!